Bibliotheksordnung
Benutzung und Verhaltensmaßnahmen.
Allgemein
01
Lärm stört beim Lesen und Lernen!
Die Bibliothek ist ein Arbeitsbereich sowohl für Schüler*innen als auch für Lehrer*innen. Sie dient zur Recherche für Referate, Spezialgebiete etc., Vorbereitung auf den Unterricht, Anschauen / Anhören von Video-/Audio-Cassetten und CDs, Benützung von CD-ROMs und DVDs und einfach zur Lektüre guter Bücher.
02
Benützung
Die Benützung der Bibliothek ist nur in Anwesenheit eines Bibliothekars oder eines Bibliothekshelfers in den Öffnungszeiten möglich (siehe Anschlag neben der Tür).
03
Schülergruppen
In Absprache mit den Bibliothekaren kann die Bibliothek auch von Schülergruppen unter Aufsicht eines Lehrers / einer Lehrerin benutzt werden. (Schlüsselkarte bei den Bibliothekaren).
04
Recherche
Das Suchen von Medien (Recherche) erfolgt über die Computer im Eingangsbereich der Bibliothek (Programm: LITTERA WINDOWS). Außerhalb der Öffnungszeiten ist dies auch an allen Computern im Schulhaus oder auch von daheim möglich (web.OPAC). Die Bibliothekare und Bibliothekshelfer helfen dabei gern.
05
Regale Ordnung
Bücher, die aus den Regalen genommen wurden, sind an denselben Platz zurückzustellen und dürfen keinesfalls in irgendein Regal zurückgestellt werden.
06
Entlehnung
Für das Entlehnen von Büchern benötigen Schüler*innen die EDU-Card.
07
Dauer
Bücher, CDs und Cassetten (maximal 5 Medien) dürfen 14 Tage entlehnt werden – Ferien verlängern die Entlehnzeit. Eine Verlängerung um weitere 14 Tage ist möglich. Über die Sommerferien dürfen keine Medien entlehnt werden. In begründeten Fällen (Referatstermin, längere Arbeit an einem Spezialgebiet, einer FBA bzw. VwA ist auch eine längere Entlehndauer möglich.)
08
Kosten und Mahngebühr
Das Entlehnen ist kostenlos, bei Überschreitung der Entlehnzeit wird jedoch laut SGA-Beschluss eine Mahngebühr verrechnet (50 Cent pro Buch pro Woche, maximal jedoch 2 Euro).
09
Verlust und Schaden
Die entlehnten Medien sind mit äußerster Schonung zu behandeln. Bei Verlust eines entlehnten Mediums muss der Entlehner das verlorene Medium neu anschaffen oder dessen Wert ersetzen. Dasselbe gilt, wenn das Medium so stark beschädigt wird, dass es unbrauchbar ist.
10
Betreten
Das Betreten der Bibliothek ist ausnahmslos nur mit Hausschuhen erlaubt.
11
Schultaschen
Schultaschen sind an dem dafür bestimmten Platz (Tische hinter dem Zeitschriftenkasten)
abzustellen und dürfen nicht in andere Bereiche der Bibliothek mitgenommen werden.
12
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist in der Bibliothek keinesfalls erlaubt.
13
Nachmittagsbetreuung
Schüler*innen der Nachmittagsbetreuung müssen sich verlässlich bei ihren Erziehern abmelden, bevor sie die Bibliothek aufsuchen.
14
Keine Überbrückung
Die Bibliothek kann die Nachmittagsbetreuung nicht ersetzen und dient nicht zur Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht.
15
Nutzungsausschluss
Die Bibliothekare können Schüler*innen, die sich nicht an diese Regeln halten, von der Benützung der Bibliothek zeitweise oder im Wiederholungsfall auf Dauer ausschließen.