Unverbindliche Übungen
An unserer Schule können zahlreiche UÜ besucht werden. Mit unverbindlichen Übungen können die Schüler*innen individuell entsprechend ihrer persönlichen Talente und Interessen eigene Schwerpunkte setzen. Eine Anmeldung während des Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr ist notwendig und verbindlich.
Ergänzung zu den Pflichtgegenständen
Der Besuch einer unverbindlichen Übung wird im Zeugnis durch ein „Teilgenommen“ vermerkt. Eine Anmeldung während des Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr ist notwendig und verbindlich. Die unverbindlichen Übungen beginnen in der 3. Schulwoche und enden zwei Wochen vor den Sommerferien.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unverbindliche Übung „Gärtnerische Übungen“, die in den Wintermonaten pausiert wird und die Übungen „Erste Hilfe“, die nur im Wintersemester stattfinden. Die Anmeldung erfolgt durch ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, das entweder bei den Übungsleiter*innen oder bei den Klassenvorständ*innen abgegeben wird.
Schüler*innen, die in die erste Klasse kommen, können ihre Anmeldungen entweder am Kennenlernnachmittag oder am Beginn des Schuljahres den Klassenvorständ*innen abgeben.